Haben Sie Fragen zum Themenbereich Flucht und Asyl?

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Worum geht es bei der SVP-Initiative „Keine 10-Millionen Schweiz!“ im Kern?
Die Kampagne der SVP richtet sich zwar gegen Geflüchtete, doch im Kern gefährdet die 10- Millionen-Chaos-Initiative die Zusammenarbeit mit Europa. Sie greift insbesondere die Personenfreizügigkeit mit der EU an: Wird die Grenze von zehn Millionen Einwohner*innen erreicht, müsste sie gekündigt werden – die einzige konkrete Massnahme im Initiativtext. Das würde den Zugang zu dringend benötigten Arbeits – und Fachkräften stark einschränken und Wirtschaft, Innovation sowie Wohlstand in der Schweiz schwächen. Durch die Guillotine-Klausel würden zudem die Bilateralen I wegfallen, darunter zentrale Abkommen zu Verkehr, Landwirtschaft und Forschung. Auch im Flüchtlingsbereich hätte die Initiative gravierende Folgen: Wegfallen würde die Schengen/Dublin-Assoziierung der Schweiz mit einschneidenden Folgen für die Zusammenarbeit mit Europa im Asyl- und Sicherheitsbereich. Sie würde die Schweiz ausserdem zum Austritt aus der Europäische Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention und der UNO-Kinderrechtskonvention zwingen.
Welchen Anteil hat der Asylbereich an der Zuwanderung und an der ständigen Wohnbevölkerung?
Das Bevölkerungswachstum in der Schweiz ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Dabei stammten von den insgesamt rund einer Million Menschen, die zwischen 2014 und 2023 in die Schweiz zugewandert sind und Ende 2023 noch hier lebten, nur rund 12% aus dem Asylbereich (Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und Kriegsvertriebene mit Status F und S). Ohne Geflüchtete aus der Ukraine (Status S) sinkt dieser Anteil auf 7%. Bei der ständigen Wohnbevölkerung ist der Anteil Geflüchteter noch kleiner: Im Jahr 2025 betrug der Anteil von Personen aus dem Asylbereich nur gerade 2,5% aus. Ohne Geflüchtete aus dem Ukraine-Krieg mit S-Status liegt der Anteil sogar bei nur 1,7%.
Stimmt es, dass in den letzten 25 Jahren rund 500'000 Personen ein Asylgesuch gestellt haben?
Zwischen 2000 und 2024 wurden in der Schweiz insgesamt 505’598 Asylgesuche gestellt – im Schnitt rund 20’000 pro Jahr. Dabei haben sechs von zehn Asylsuchenden das Land inzwischen wieder verlassen. Per Ende 2024 befanden sich noch 219’027 Personen in der Schweiz (43%) – rund 18’000 von ihnen sind eingebürgert, die übrigen leben mit einem Status im Asyl- oder Ausländerbereich hier (siehe auch Der Bund, 24.03.2025).
Leben viele Menschen mit vorläufiger Aufnahme in der Schweiz?
Der Anteil von Kriegsvertriebenen mit einer vorläufigen Aufnahme (Status F) an der ständigen Wohnbevölkerung hat in den letzten 20 Jahren nie 0,6% überschritten. Per Ende 2025 lebten insgesamt 42’275 Personen mit dem Ausweis F in der Schweiz, rund ein Drittel von ihnen sind Frauen.
Wieviele Personen aus dem Flüchtlingsbereich kommen im Rahmen der Familienzusammenführung in die Schweiz?
Zwischen 2015 und 2025 kamen über den Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen im Schnitt rund 3800 Personen pro Jahr in die Schweiz. Das entspricht insgesamt einem Anteil von durchschnittlich 0,04 % an der ständigen Wohnbevölkerung. Bei Kriegsvertriebenen (Status F) ist der Familiennachzug noch deutlich geringer – im Schnitt wird jährlich nur rund 100 Personen eine Bewilligung erteilt.
Vorläufig aufgenommene Kriegsvertriebene erhalten in der Regel einen negativen Asylentscheid. Warum verlassen sie die Schweiz nicht?
Vorläufig Aufgenommene sind Menschen, die vor Krieg, Terror und Gewalt geflüchtet sind. Sie sind daher schutzbedürftig, haben aber meist kein Recht auf Asyl, da sie nicht individuell verfolgt sind. Sie können nicht in ihr Heimatland zurückkehren und ihre Rückführung ist entweder unzulässig (Abschiebeverbot oder Non-Refoulement), unzumutbar oder unmöglich. Sie bleiben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz und dürfen mit dem Ausweis F hier arbeiten und sich integrieren. Sie sind deshalb eine explizite Zielgruppe der Integrationsagenda Schweiz.
Welche «internationalen Abkommen, die das Bevölkerungswachstum begünstigen» müsste die Schweiz kündigen, sobald die Bevölkerungszahl 10 Millionen Einwohner*innen beträgt?
Die Initiative zielt in erster Linie auf die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU (Freizügigkeitsabkommen, FZA). Betroffen wären aber gemäss der Botschaft des Bundesrates insbesondere auch die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) und der UNO-Pakt II. Diese internationalen Abkommen begründen individuelle Rechte im Bereich der Einwanderung und des Aufenthalts in der Schweiz und enthalten elementare Bestimmungen zu Grund- und Menschenrechten, die im Widerspruch zur Initiative stehen.
- Die von der Schweiz mitverhandelte Flüchtlingskonvention von 1951 ist das wichtigste Instrument des internationalen Flüchtlingsschutzes, auf dem auch das Schweizer Asylrecht beruht. Sie legt fest, wer ein Flüchtling ist und Anrecht auf Schutz hat, und definiert dessen Rechte, aber auch Pflichten gegenüber dem Aufnahmestaat. Das Kernprinzip der Konvention ist das Verbot, einen Flüchtling in ein Land zurückzuweisen, in dem sie oder er Verfolgung fürchten muss (Abschiebeverbot).
- Zentrale internationale Bedeutung kommt auch den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zu – nicht nur für den Flüchtlingsschutz. Sie dient vielmehr dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von mehr als 700 Millionen Menschen in Europa und regelt zudem wie die GFK das Abschiebeverbot. Die EMRK wurde 1950 vom Europarat verabschiedet und 1974 von der Schweiz ratifiziert.
- Die Kinderechtskonvention schützt weltweit das Recht jedes Kindes, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten und angehört und ernst genommen zu werden. Wie in der EMRK ist auch in der KRK das Recht auf Familie sowie das Recht auf elterliche Fürsorge verankert. Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der KRK 1997 verpflichtet, diese Kinderrechte zu gewährleisten.
- Der UNO-Pakt II, den die Schweiz 1992 ratifiziert hat, enthält Bestimmungen zur Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen und schützt insbesondere vor unzulässigen Eingriffen in das Familienleben. Er garantiert zudem die bürgerlichen und politischen Rechte aller Einwohner*innen der Schweiz.
Welche Folgen hätte die Kündigung der Schengen/Dublin-Abkommen mit der EU für die Schweiz?
Ein Wegfall der Schengen/Dublin-Assoziierung hätte für die Schweiz eine Reihe von negativen Auswirkungen – namentlich auf die Reisefreiheit, den Tourismus und die Sicherheit. Die Schweiz würde etwa den Zugang zum Schengener Informationssystem verlieren, in dem zur Fahndung ausgeschriebene Personen EU-weit gespeichert werden. Sie wäre damit von der europäischen Polizeiarbeit ausgeschlossen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ohne Dublin-Abkommen würde die Schweiz im Asylbereich zum Drittstaat an der EU-Aussengrenze. Sie müsste künftig alle Asylgesuche alleine bearbeiten – darunter auch solche, die bereits von anderen Ländern des Schengen/Dublin-Raums abgelehnt wurden. Die Schweiz hätte auch keine Möglichkeit mehr, Asylsuchende in andere europäische Staaten zurückzuführen, die innerhalb der EU für die Prüfung ihrer Asylgesuche zuständig sind.
Stimmt es, dass die Personenfreizügigkeit bei einer jährlichen Zuwanderung von maximal 40'000 Personen bis 2050 nicht gekündigt werden müsste?
Die Initiative fordert explizit und unmissverständlich, dass das Abkommen mit der EU zur Personenfreizügigkeit zwei Jahre nach der erstmaligen Überschreitung des Grenzwerts von zehn Millionen Einwohner*innen gekündigt werden muss. Es ist die einzige konkret benannte Massnahme zur Begrenzung der Zuwanderung im Initiativtext. Die Kündigung hängt dabei nicht von jährliche Zuwanderungszahlen ab, sondern einzig von der fix gesetzten Obergrenze von 10 Millionen Einwohner*innen. Mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit fällt nicht nur das gesamte Paket der Bilateralen I (Guillotine-Klausel), betroffen wären auch die Assoziierungsabkommen von Schengen/Dublin (Teil der Bilateralen II), da die EU die Personenfreizügigkeit für die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Raum vorausgesetzt hatte.
Was passiert mit Geflüchteten, die in der Schweiz Schutz suchen wollen, wenn die Obergrenze von 10 Millionen Einwohner*innen erreicht ist?
Für diese zentrale Frage hat die Initiative keine Lösung. Tatsache ist aber, dass die Schweiz so oder so an das zwingende Völkerrecht (Abschiebeverbot) gebunden bleibt: Das Abschiebeverbot untersagt die Auslieferung, Ausweisung oder Rückschiebung einer Person in ein anderes Land, falls davon auszugehen ist, dass ihr im Zielland Folter bzw. unmenschlicher Behandlung oder eine andere sehr schweren Menschenrechtsverletzung droht. Dieses Abschiebeverbot gilt schon an der Grenze, noch bevor die Menschen die Schweiz betreten. Deswegen darf sie Asylsuchende nicht abweisen, ohne vorher ihren individuellen Schutzbedarf zu prüfen. Auch wenn die geforderte Obergrenze erreicht wird, hätte die Initiative deshalb im Flüchtlingsbereich kaum einen Effekt. Die SVP bietet damit keine Lösung an, sondern schafft lediglich neue Probleme.
Welche Folgen hat die Initiative für Kriegsvertriebene, die mit dem Ausweis F in der Schweiz leben?
Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, ihren Aufenthaltsstatus zu verbessern: Denn sie können weder eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erhalten noch können sie sich einbürgern lassen. Sie verbleiben stattdessen unbefristet im Status der Vorläufigkeit, mit stark eingeschränkten Rechten etwa punkto Kantonswechsel oder Reisefreiheit und mit gewichtigen Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt. Obwohl ihre Ausschaffung aufgrund des zwingenden Völkerrechts (Abschiebeverbot) oft nicht zulässig ist, wird ihnen und ihren Kindern damit langfristig jede Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben und finanzielle Selbständigkeit in der Schweiz genommen. Die Regelung gilt auch für jene Kriegsvertriebenen, die heute gut integriert sind, einen Job haben, finanziell auf eigenen Beinen stehen und Steuern zahlen oder die einer Ausbildung nachgehen.
Wer ist von der geforderten Einschränkung des Familiennachzugs betroffen?
Davon betroffen ist ein weiter Kreis von Personen, die in der Schweiz leben. Dazu gehören Kriegsvertriebene und anerkannte Flüchtlinge – aber längst nicht nur. Auch für Schweizerinnen und Schweizer sowie für Ausländer*innen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung wird es deutlich schwieriger, ihre Angehörigen aus dem Ausland zu sich zu holen. Für Arbeitskräfte aus der EU/Efta und aus Drittstaaten bedeutet es faktisch die Wiedereinführung des unmenschlichen Saisonnier-Statuts, das in der Schweiz von 1930 bis zur Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 Anwendung fand.
Wie wirkt sich die Initiative auf Kinder und ihre besonderen Rechte aus?
Muss die UNO-Kinderrechtskonvention gekündigt werden, so schwächt dies den Schutz aller Kinder in der Schweiz erheblich. Denn die Konvention garantiert jedem Kind das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. Besonders weitreichend sind die Folgen für geflüchtete Kinder. Denn damit entfällt faktisch das Prinzip des übergeordneten Kindeswohls als vorrangiger Leitgedanke bei allen behördlichen Entscheidungen. Dadurch ist der Anspruch der Kinder auf eine bedürfnisgerechte Unterbringung, eine professionelle Betreuung und der garantierte Zugang zur Grundbildung konkret gefährdet. Ohne diese völkerrechtliche Verpflichtung besteht zudem die Gefahr, dass die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern im Asylverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen unter den Geflüchteten?
Von den heute insgesamt 30’000 Kriegsvertriebenen und 40’000 anerkannten Flüchtlingen im erwerbsfähigen Alter in der Schweiz gehen 42% eine Arbeit nach (45% resp. 40%). Ihre Erwerbstätigenquote steigt mit jedem Jahr Aufenthalt kontinuierlich. Sie füllen dabei Lücken in Berufen mit einem geringen Qualifikationsniveau (z.B. Bau, Tourismus, Gastgewerbe, Landwirtschaft, Reinigung) und helfen den Arbeitskräftemangel in spezialisierten Berufsfeldern etwa im Gesundheitswesen oder der Industrie zu lindern. Die Arbeitsintegration hat sich zudem seit Einführung der Integrationsagenda Schweiz im Jahr 2019 deutlich beschleunigt.

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