Haben Sie Fragen zum Themenbereich Flucht und Asyl?
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Worum geht es bei der Grenzschutzinitiative im Kern?
Mit der Initiative fordert die SVP systematische Personenkontrollen an den Grenzen, pauschale Einreisesperren für Asylsuchende, die Beschränkung der Asylgewährungen auf ein Kontingent von jährlich maximal 5000 Personen sowie die Abschaffung der vorläufigen Aufnahme. Die Initiative verlangt damit die Aufgabe zentraler Verfassungsgrundsätze und internationaler Verpflichtungen mit dem Ziel, das Schweizer Asylrecht und den Flüchtlingsschutz vollständig auszuhöhlen. Sie hätte daher massive Konsequenzen für Geflüchtete: Frauen, Männer und Kinder, die verfolgt werden oder vor Terror, Krieg und Gewalt flüchten, sollen künftig durch die Schweiz ohne Rücksicht auf ihre Gefährdungslage und ihren Schutzbedarf abgewiesen werden.
Die SVP fordert schon lange systematische Grenzkontrollen, die Zurückweisung von Geflüchteten, die aus vermeintlich sicheren Staaten in die Schweiz kommen, die Rückschaffung von Kriegsvertriebenen mit einer vorläufigen Aufnahme sowie die Kündigung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Mit der Grenzschutzinitiative bündelt die SVP ihre drastischen asylpolitischen Forderungen zum Frontalangriff auf Flüchtlingsschutz, Asylrecht und Menschenrechte, um ihre extremen Ziele durchzusetzen – mit verheerenden Konsequenzen für alle Schutzsuchenden und den Schweizer Rechtsstaat.
Inwiefern zielt die Initiative auf einen Bruch mit zwingendem Völkerrecht?
Die Initiative will pauschale Einreisesperren für Geflüchtete, die die Schweiz über einen ver-meintlich sicheren Drittstaat erreichen. Diese Forderung der Initiative lässt sich nicht im Sinne der Initiant*innen umsetzen, ohne gegen das nichtverhandelbare und nicht kündbare zwingende Völkerrecht zu verstossen (Refoulement-Verbot), denn umgehende pauschale Rückweisungen von Geflüchteten sind verboten (Pushbacks).
Auch müssen laut SVP vorläufig aufgenommene Personen mit Ausweis F die Schweiz verlassen, obwohl eine Rückkehr in den Herkunftsstaat bereits geprüft und als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich eingestuft wurde. Aus diesem Grund haben sie den Ausweis F erhalten und eine Wegweisung aus der Schweiz wäre bei vielen von ihnen ein Verstoss gegen das zwingende Völkerrecht.
Um das Refoulement-Verbot einzuhalten, müssen auch nach einer allfälligen Annahme der Initiative individuelle Verfahren durchgeführt werden und die Schweiz müsste weiterhin Menschen aufnehmen und ihnen Schutz gewähren. Das entspricht jedoch weitgehend dem Status quo und nicht den Zielen der Initiative. Eine Umsetzung der Initiative, die das zwingende Völkerrecht und den Willen der Initiant*innen respektiert, ist somit in der Praxis nicht möglich.
Wie viele Geflüchtete wären vom geforderten Einreise- und Asylverbot betroffen?
Die Initiative will geflüchteten Frauen, Männern und Kindern, die die Schweiz auf dem Landweg (über einen sicheren Drittstaat) erreichen, keine Einreise, kein Asyl und keine vorläufige Aufnahme mehr gewähren. Das waren in den letzten fünf Jahren 99% aller Geflüchteten – von insgesamt 96’432 neuen Asylgesuchen wurden in dieser Zeit lediglich 1’016 in einem Flughafenverfahren behandelt. Die geforderten Verbote träfen somit fast alle Menschen, die aktuell in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, da sie über eines unserer Nachbarländer in die Schweiz gelangen. Diese gelten gemäss Asylgesetz als sichere Drittstaaten. Die Initiative schafft damit das geltende Schweizer Asylrecht und -verfahren weitgehend ab.
Warum darf die Schweiz Asylsuchende nicht an der Grenze zurückweisen?
Das Refoulement-Verbot – ein nicht verhandelbares und nicht kündbares Recht – verbietet die Auslieferung, Ausweisung oder Rückschiebung einer Person in ein anderes Land, falls erhebliche Gründe für die Annahme vorliegen, dass für die betreffende Person im Zielland ein ernsthaftes Risiko von Verfolgung, Folter, unmenschlicher Behandlung oder einer anderen sehr schweren Menschenrechtsverletzung besteht oder eine Kettenabschiebung droht.
Entscheidend ist: Das Refoulement-Verbot gilt auch dann, wenn Schutzsuchende in eines unserer europäischen Nachbarländer zurückkehren sollen. Diese gelten als EU- oder EMRK-Vertragsländer zwar als sichere Drittstaaten. Trotzdem darf die Schweiz die Betroffenen nicht einfach dorthin zurückweisen. Sondern sie muss zuerst jeden einzelnen Fall prüfen und dabei individuell sicherstellen, dass diesen Menschen keine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben und keine Kettenabschiebung droht.
Warum ist das von der Initiative vorgesehene „Asylgewährungskontingent“ problematisch?
Die Initiative ersetzt das völker- und verfassungsrechtlich garantierte Recht jeder geflüchteten Person auf ein individuelles Verfahren zur Prüfung ihres Schutzbedarfs durch einen politischen Entscheid über ein jährliches Kontingent. Flüchtlingsrecht wird so zu einer humanitären Lotterie für einige ausgewählte Kontingentsflüchtlinge.
Die völlig willkürliche Zahl von jährlich maximal 5000 Personen bezeichnet die SVP aufgrund der Schweizer Bevölkerungs- und Landesgrösse schlicht als «angemessen». Sie hat mit dem tatsächlichen Bedarf jedoch nichts zu tun. In den letzten zehn Jahren erhielten jährlich durchschnittlich über 12’000 verfolgte und vertriebene Menschen nach Prüfung ihrer Asylgründe Schutz (Asyl oder eine vorläufige Aufnahme). Allein die nötigen Asylgewährungen lagen dabei mit Ausnahme des Pandemie-Jahres 2022 stets bei über 5000 Personen jährlich.
Welche Folgen hätte die Kündigung der Schengen/Dublin-Abkommen mit der EU für die Schweiz?
Ein Wegfall der Schengen/Dublin-Assoziierung hätte für die Schweiz eine Reihe von negativen Auswirkungen – namentlich auf die Reisefreiheit, den Tourismus und die Sicherheit. Die Schweiz würde etwa den Zugang zum Schengener Informationssystem verlieren, in dem zur Fahndung ausgeschriebene Personen EU-weit gespeichert werden. Sie wäre damit von der europäischen Polizeiarbeit ausgeschlossen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ohne Dublin-Abkommen würde die Schweiz im Asylbereich zum Drittstaat an der EU-Aussengrenze. Sie müsste künftig alle Asylgesuche alleine bearbeiten – darunter auch solche, die bereits von anderen Ländern des Schengen/Dublin-Raums abgelehnt wurden. Die Schweiz hätte auch keine Möglichkeit mehr, Asylsuchende in andere europäische Staaten zurückzuführen, die innerhalb der EU für die Prüfung ihrer Asylgesuche zuständig sind.
Ein Wegfall der Schengen/Dublin-Assoziierung setzt ausserdem die wichtigen Beziehungen zur EU und die bewährten bilateralen Verträge aufs Spiel. Der durch die Initiative verursachte volkswirtschaftliche Schaden wäre dabei enorm: Zu rechnen ist mit einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) um bis zu 3,9%. Das bedeutet für die Schweizer Bevölkerung um gerechnet einen jährlichen Einkommensverlust von rund 1300 Franken pro Kopf – eine vierköpfige Familie hätte damit also rund 5200 Franken pro Jahr weniger zur Verfügung. Auch die Konsequenzen für die Reisefreiheit und den Tourismus in der Schweiz wären massiv, da mit dem Ende der Schengen/Dublin-Assoziierung ein separates Schweizer Visum nötig wird. Den finanziellen Schaden allein für den Tourismus berechnet der Bund mit 810 Mio. Franken.
Deutschland hat im Sommer 2024 Grenzkontrollen wieder eingeführt und weist auch Asylsuchende an seinen Grenzen zurück. Wie haben Gerichte dieses Vorgehen beurteilt?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juni 2025 unmissverständlich klar gemacht, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an einer europäischen Grenze gegen die Dublin-Verordnung verstösst, welche auch für die Schweiz verbindlich ist. Das Vorgehen der deutschen Behörden ist damit klar rechtswidrig.
Welche Kosten drohen durch flächendeckende Grenzkontrollen?
2.2 Millionen Menschen überqueren täglich unsere Grenzen. Sie alle müssen nach Annahme der Initiative kontrolliert werden, obschon Bundesrat und Behörden bestätigen, dass kein direkter kausaler Zusammenhang zwischen Grenzkontrollen und (rückläufigen) Asylgesuchzahlen besteht – die Migrationsrouten und -bewegungen sind von vielen anderen Parametern und nicht der Anzahl der Kontrollen abhängig. Den Schaden der geforderten Grenzkontrollen schätzt der Bundesrat hingegen massiv ein: Bei einem mittleren Szenario ist pro Tag mit zusätzlich 422’000 Staustunden zu rechnen sowie mit jährlichen Kosten von 2,4 Mrd. Franken.
Grenzkontrollen wirken sich zudem negativ auf das Image der Schweiz und auf die Beliebtheit der Schweiz als Reisedestination aus, insbesondere für Tages-Tourist*innen. Daneben schmälern Grenzkontrollen die Attraktivität der Grenzregionen als Arbeitsort, weil sich der Arbeitsweg verlängert bzw. verteuert, was nicht zuletzt angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels höchst problematisch ist. So rechnet der Bund damit, dass aufgrund der Grenzkontrollen die Zahl der Grenzgänger*innen um bis zu 60 Prozent sinken könnte, wovon primär Gastronomie und Pflege betroffen wären.
Welche Folgen hat die Initiative für Kriegsvertriebene, die mit dem Ausweis F in der Schweiz leben?
Geht es nach dem Willen der SVP, so werden keine neuen vorläufigen Aufnahmen mehr gewährt und F-Ausweise nicht mehr verlängert. Menschen, die bereits mit einer vorläufigen Aufnahme hier leben, sollen so den Schutz verlieren und die Schweiz schnellstmöglich verlassen, selbst wenn sie bereits gut integriert sind und finanziell auf eigenen Beinen stehen. Zehntausende Personen würden so unverschuldet zu Sans–Papiers und bis zur geforderten Ausreise in die Illegalität und ins Prekariat der Nothilfe gedrängt.
Vorläufig aufgenommene Kriegsvertriebene erhalten in der Regel einen negativen Asylentscheid. Warum verlassen sie die Schweiz nicht?
Vorläufig Aufgenommene sind Menschen, die vor Krieg, Terror und Gewalt geflüchtet sind. Sie sind daher schutzbedürftig, haben aber meist kein Recht auf Asyl, da sie nicht individuell verfolgt sind. Sie können nicht in ihr Heimatland zurückkehren und ihre Rückführung ist entweder unzulässig (Abschiebeverbot oder Non-Refoulement), unzumutbar oder unmöglich. Sie bleiben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz und dürfen mit dem Ausweis F hier arbeiten und sich integrieren. Sie sind deshalb auch eine explizite Zielgruppe der Integrationsagenda Schweiz.
Wie wirkt sich die Initiative auf Kinder und ihre besonderen Rechte aus?
Die Initiative verlangt, dass internationale Abkommen neu verhandelt oder gekündigt werden müssen, sofern sie «unvereinbar» mit den Forderungen der Initiative sind. Neben vielen anderen Abkommen betrifft dies auch die UNO-Kinderrechtskonvention. Muss die UNO-Kinderrechtskonvention gekündigt werden, so schwächt dies den Schutz aller Kinder in der Schweiz erheblich. Denn die Konvention garantiert jedem Kind das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. Besonders weitreichend sind die Folgen für geflüchtete Kinder. Denn damit entfällt faktisch das Prinzip des übergeordneten Kindeswohls als vorrangiger Leitgedanke bei allen
behördlichen Entscheidungen. Dadurch ist der Anspruch der Kinder auf eine bedürfnisgerechte Unterbringung, eine professionelle Betreuung und der garantierte Zugang zur Grundbildung konkret gefährdet. Ohne diese völkerrechtliche Verpflichtung besteht zudem die Gefahr, dass die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern im Asylverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.Wie viele Geflüchtete leben aktuell in der Schweiz?
Aktuell leben rund 94’000 anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz. Dazu kommen die vorläufig aufgenommenen Kriegsvertriebenen (Ausweis F), Schutzbedürftige aus der Ukraine (Ausweis S) und Menschen, die sich aktuell noch in einem Asylverfahren befinden (Ausweis N).
Insgesamt machen Geflüchtete damit trotz eines Krieges in Europa hierzulande gerade einmal
2.3% der ständigen Wohnbevölkerung aus.Bleiben alle Geflüchteten langfristig in der Schweiz?
Nein, längst nicht alle Geflüchteten bleiben langfristig in der Schweiz. Von den rund 160’000 Personen, die zwischen 2014 und 2023 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben, befanden sich Ende 2024 noch 47% in der Schweiz. Diese Menschen halten sich rechtmässig hier auf, denn sie haben entweder einen gesetzlich anerkannten Schutzbedarf oder durchlaufen noch ihr Asylverfahren.
Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen unter den Geflüchteten?
Von den heute insgesamt 30’000 Kriegsvertriebenen und 40’000 anerkannten Flüchtlingen im erwerbsfähigen Alter in der Schweiz gehen 42% einer Arbeit nach (45% resp. 40%). Ihre Erwerbstätigenquote steigt mit jedem Jahr Aufenthalt kontinuierlich.
Sie füllen dabei Lücken in Berufen mit einem geringen Qualifikationsniveau (z.B. Bau, Tourismus, Gastgewerbe, Landwirtschaft, Reinigung) und helfen den Arbeitskräftemangel in spezialisierten Berufsfeldern, etwa im Gesundheitswesen oder der Industrie, zu lindern. Die Arbeitsintegration hat sich zudem seit Einführung der Integrationsagenda Schweiz im Jahr 2019 deutlich beschleunigt.
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